Änderung Geldwäschegesetz 2020
Welche Änderungen zum Geldwäschegesetz sind seit 01.01.2020 zu beachten? Die Änderung Geldwäschegesetz 2020 führt zu weiteren Verschärfungen bei der Geldwäschebekämpfung. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Änderungen wie folgt zusammengefasst.
Ab dem 1. Januar 2020
- gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen,
- werden in den Verpflichtetenkreis u. a. Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel, Mietmakler und Lohnsteuerhilfevereine einbezogen,
- erhält die Öffentlichkeit Zugang auf das bereits bestehende Transparenzregister, für das überdies erweiterte Eintragungs-, Mitteilungs- und Registrierungspflichten gelten,
- gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern und
- erweiterte Kompetenzen beim Datenzugriff für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes FIU (Financial Intelligence Unit) und Strafverfolgungsbehörden.
Änderung Geldwäschegesetz 2020
Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren Straftaten – oft im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität – erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Geldwäsche ebenso wie die Finanzierung terroristischer Straftaten sind nur international wirksam zu bekämpfen.
In den vergangenen Jahren hat das Bundesfinanzministerium bereits viel getan, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung international, europäisch und national voranzubringen. In Folge einer auf EU-Ebene beschlossenen Änderung der EU-Geldwäscherichtlinie werden die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert.
Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende Änderungen
Ab dem 1. Januar 2020
- gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auk-tionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen,
- werden in den Verpflichtetenkreis u. a. Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel, Mietmakler und Lohnsteuerhilfevereine einbezogen,
- erhält die Öffentlichkeit Zugang auf das bereits bestehende Transparenzregister, für das überdies erweiterte Eintragungs-, Mitteilungs- und Registrierungspflichten gelten,
- gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern und
- erweiterte Kompetenzen beim Datenzugriff für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes FIU (Financial Intelligence Unit) und Strafverfolgungsbehörden.
Zudem werden Digitalunternehmen verpflichtet, Zahlungsdienstleistern den Zugang zu Infrastrukturleistungen zu ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise Schnittstellen für die Nahfeldkommunikation (NFC), die für bargeldlose Zahlungen mit dem Mobiltelefon an physischen Verkaufsstellen benötigt wird.
14 wesentliche Änderungen zum Geldwäschegesetz 01.01.2020 auf einen Blick
Zu welchen Änderungen führt das neue Geldwäschegesetz, das seit 01.01.2020 in Kraft ist? Neues Geldwäschegesetz 2020: 14 Änderungen im Überblick. Neben der Erweiterung des Verpflichtetenkreises wurden die geltenden Sorgfaltspflichten bei der Geldwäscheprävention weiter verschärft. In unserem Informationsblog „Neues Geldwäschegesetz 2020“ finden Sie die 14 wesentlichen Neuerungen auf einen Blick.
Neues Geldwäschegesetz seit 01.01.2020: Die wichtigsten 14 Änderungen, welche seit 01.01.2020 gelten sind..
- Kryptowerte als neue Finanzdienstleistung
- Nichtfinanzsektor
- Mietmakler
- Kunstsektorverpflichtete
- Umsetzung des Schwellenbetrags
- Unterstützung in Steuerangelegenheiten
- Transparenzregister
- Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
- Politisch exponierte Personen (PeP)
- Verdachtsmeldepflicht der Verpflichteten freier Berufe
- Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen
- Stärkung der Befugnisse der FIU
- Senkung der Betragsschwelle für Edelmetallhandel
- Verpflichtung der öffentlichen Hand bei Versteigerungen
- Was wurde mit der Änderungsrichtlinie nicht umgesetzt?