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Autor: p560944

In Einklang mit der Richtlinie 2006/43/EG16 sollte der Prüfungsausschuss, sofern er eingerichtet ist, unter anderem die Wirksamkeit der internen Qualitätskontrolle und der Systeme für das Risikomanagement des Instituts sowie gegebenenfalls der internen Revision mit Blick auf die Rechnungslegung des geprüften Instituts überwachen, ohne seine...

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Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion bezüglich der Überwachung destatsächlichen und künftigen Risikoappetits –sowie der Risikostrategie des Instituts insgesamt beraten und unterstützen, wobei allen Arten von Risiken Rechnung zu tragen ist, um sicherzustellen, dass diese mit...

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Die Ausschüsse sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig Bericht erstatten. Die Ausschüsse sollten soweit angemessen zusammenwirken und -arbeiten. Unbeschadet des Absatzes 48 könnte ein solches Zusammenwirken in der Form einer übergreifenden Mitwirkung erfolgen, sodass der Vorsitzende oder ein Mitglied eines Ausschusses...

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Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des Leitungsorgans wahrgenommen werden, das in der Lage ist, objektive Entscheidungen zu treffen. Unabhängige Mitglieder12 des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in Ausschüsse eingebunden sein. Sofern Ausschüsse gemäß der Richtlinie...

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In Einklang mit Artikel 109 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 76 Absatz 3, Artikel 88 Absatz 2 und Artikel 95 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU müssen alle Institute, die auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis selbst von erheblicher Bedeutung sind, einen Risiko-, einen Nominierungs-9 und einen...

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