Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber der Risikokontrolle und Compliance innerhalb des Instituts sowie die Errichtung stabiler und umfassender interner Kontrollrichtlinien bestärkt. In diesem Rahmen sollten die Geschäftsbereiche der Institute für die Steuerung der Risiken verantwortlich sein, die sie im Zuge der Durchführung ihrer Tätigkeiten eingehen, und sollten über Kontrollmechanismen verfügen, mit denen die Einhaltung von internen und externen Anforderungen sichergestellt wird. Als Teil dieser Richtlinien sollten die Institute über interne Kontrollfunktionen mit angemessenen und ausreichenden Befugnissen, einem ausreichenden Gewicht und Zugang zum Leitungsorgan für die Erfüllung ihrer Aufgabe sowie Richtlinien für das Risikomanagement verfügen.
Die internen Kontrollrichtlinien des betreffenden Instituts sollten auf individueller Basis an die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit, Komplexität und der verbundenen Risiken des Insituts angepasst sein, wobei der Gruppenkontext zu berücksichtigen ist. Die betreffenden Institute müssen den erforderlichen Informationsaustausch in einer Weise organisieren, durch die sichergestellt wird, dass die einzelnen Leitungsorgane, Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich die einzelnen internen Kontrollfunktionen, in der Lage sind, ihre Pflichten zu erfüllen. Dies impliziert beispielsweise einen notwendigen Austausch von angemessenen Informationen zwischen den Geschäftsbereichen und der Compliance-Funktion auf Gruppenebene sowie zwischen den Leitern der internen Kontrollfunktionen auf Gruppenebene und dem Leitungsorgan des Instituts.
Die internen Kontrollrichtlinien sollten sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der Zuständigkeiten und Aufgaben des Leitungsorgans, sowie die Tätigkeiten aller Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, ausgelagerten Tätigkeiten und Vertriebskanäle, erstrecken.
Die internen Kontrollrichtlinien eines Instituts sollten Folgendes sicherstellen:
wirksame und effiziente Betriebsabläufe;
umsichtige Führung der Geschäfte;
angemessene Ermittlung, Messung und Minderung von Risiken;
die Zuverlässigkeit der finanziellen und nicht finanziellen Berichterstattung, sowohl intern als auch extern;
solide Verwaltungs- und Buchführungsverfahren sowie
Einhaltung von Gesetzen, Rechtsvorschriften, aufsichtlichen Anforderungen sowie der internen Richtlinien, Verfahren, Regelungen und Entscheidungen des Instituts.
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