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Schlagwort: §23 KAPrüfbV

Besondere Anforderungen an die Prüfung von KVGs: Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen. §23 regelt die Besonderen Anforderungen an die Prüfung von Dienstleistungen und...

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